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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand 01. 01. 2023)

der HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG, Jakobstr. 22, 53227 Bonn



1. Geltung der Bedingung

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

2. Abschluss des Beherbergungsvertrages

Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweilige Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Beherbergungsvertrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Übernachtungen ist der Beherbergungsvertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

3. Reservierungen

Werden Zimmer oder sonstige Leistungen  auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für die Parteien bindend. Zimmer die über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen im Voraus gebucht werden, müssen seitens des Gastes 2 Wochen vor Antritt noch einmal bestätigt werden. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann die HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens der HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG bestätigte Zimmer werden am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung des Zimmers ist kostenpflichtig. Die HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisvereinbarungen

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens der HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 3 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, spätestens am Tag der Anreise mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug, per Karte oder in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind der HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG in jedem einzelnen Fall freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge in dem Gästehaus angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Gästehaus, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass das Gästehaus die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Hält sich der Gast länger als 6 Tage im Gästehaus auf, so ist das Gästehaus berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen

Das Gästehaus ist berechtigt von jedem Gast, Vorauszahlung in Höhe des Übernachtungspreises für die gesamte Aufenthaltsdauer bei Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Gästehaus kann ohne Begründung jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlichen geschuldeten Beträge im voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornogebühren bei Buchungen/Reservierungen direkt über die HOk Beherbergungs-UG & Co. KG

Bei Stornierungen von Reservierungen/Buchungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von dem Gästehaus angebotenen Leistungen die direkt mit der HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG getätigt wurden,  werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens dem Gästehaus aber angebotenen vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Logis der Gäste und/oder die Bewirtung zu nachstehenden Pauschalen durch das Gästehaus dem Gast berechnet.
Stornierung zwischen einschließlich 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 30 % der bestellten/reservierten Leistungen.
Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 60 % der bestellten/reservierten Leistungen.
Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen 
Berechnung von 80 % der bestellten/reservierten Leistungen.
Stornierungen am Tag der Anreise oder Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen.
Berechnung von 100 % der bestellten/reservierten Leistungen.
Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die gesamten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Last Minute- und sonstige Buchungen/Reservierungen bei denen gesonderte Stornierungskonditionen ausgewiesen sind, fallen nicht unter die vorgenannten Stornobedingungen, dort gelten grundsätzlich die separat ausgewiesenen Bedingungen. 

8. Stornierungen, Stornogebühren bei Buchungen/Reservierungen über Portale (booking.com etc.)

Bei Stornierungen von Reservierungen/Buchungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von dem Gästehaus angebotenen Leistungen die über ein Portal wie z. B. booking.com getätigt wurden, gelten die dort angegebenen Stornierungsbedingungen.


9. Haftung

Die HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG auftreten, wird der Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet die HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens Euro 3000,00 Euro, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu Euro 750,00 Euro. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von Euro 500 Euro (Versicherungssumme) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Die HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung des Hauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hauses. Weckaufträge werden vom Haus nicht ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere auch Begleitpersonen und Veranstalter). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise von Gruppen wird eine Begehung der Zimmer durch das Rezeptionspersonal durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigungen und für verlorengegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt und ist spätestens bei Abreise in bar zu bezahlen. Für Schäden, die dem Gast entstehen, haftet die HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG nur, wenn der Schadensverursacher grob fahrlässig gehandelt hat. Für im Gepäckraum aufbewahrtes Gepäck, sowie Kraftfahrzeuge und Fahrräder, die auf dem Gelände des Hauses abgestellt werden, übernimmt die HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG keine Haftung. 

9. Hausordnung/Urheberrecht

Die Hausordnung kann an der Rezeption eingesehen werden und wird bei Zimmerbuchung anerkannt.

Jegliche Foto-, Film-, oder sonstige Formen medialer Aufzeichnung von Gebäudeteilen, Zimmern, Bildern oder Inventar sowie Mitarbeitern, Gästen, Besuchern oder sonstiger Personen von der HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Ein Recht zur Veröffentlichung derartiger Bilder besteht grundsätzlich nicht. Ausnahmen müssen durch das Unternehmen geprüft und in jedem Einzelfall schriftlich genehmigt werden. Die HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen, Schadenersatz geltend zu machen.

10. Sonstige Bestimmungen

Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der HOk-Beherbergungs- UG & Co. KG) und dem Gast/Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bonn.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

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